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OVG Niedersachsen, 28.09.1992 - 17 L 8356/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Feststellung einer Verletzung eines Mitbestimmungsrechts; Umsetzung eines Mitarbeiters eines Amtes; Nichtbeteiligung des Personalrates bei der Besetzung eines Dienstpostens ; Verpflichtung zur Ausschreibung von Stellen im öffentlichen Dienst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung einer Verletzung eines Mitbestimmungsrechts; Umsetzung eines Mitarbeiters eines Amtes; Nichtbeteiligung des Personalrates bei der Besetzung eines Dienstpostens ; Verpflichtung zur Ausschreibung von Stellen im öffentlichen Dienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 20.12.1990 - 8 A 3/89
- OVG Niedersachsen, 28.09.1992 - 17 L 8356/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85
Dienststelleninterne Stellenausschreibung - Rechtsgrundlage - Einschränkungen - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.1992 - 17 L 8356/91
Unter Zugrundelegung des Beschlusses des BVerwG vom 8. März 1988 - 6 P 32.85 - bestehe hier eine grundsätzliche Ausschreibungspflicht, weil eine Auswahl unter verschiedenen fachlich und persönlich geeigneten Beschäftigten in Betracht komme.Nach dem Beschluß des BVerwG vom 8. März 1988 (BVerwGE 79, 101) hänge die grundsätzliche Verpflichtung, einen Dienstposten dienststellenintern auszuschreiben, nicht davon ab, ob es außerhalb des Personalvertretungsrechts Vorschriften gebe, die die Ausschreibung anordnen.
Nach der Rechtsprechung des BVerwG und der ganz h. M. im Schrifttum ist allerdings die Verpflichtung der Dienststelle zur dienststelleninternen Ausschreibung von zu besetzenden Stellen (Dienstposten) im Grundsatz aus den entsprechenden Mitbestimmungstatbeständen des Personalvertretungsrechts, hier also aus § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG herzuleiten (BVerwGE 79, 101 = PersV 1989, 73;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., § 75 RdNr. 173; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 75 RdNr. 184; a.A. aber noch Fischer/Goeres im GKÖD, Bd. V, § 75 RdNr. 106).